AUSSCHREIBUNG UND REGLEMENT
1. Zugelassene Fahrzeuge:
Alle Roller der Marken Vespa (auch Lizenzproduktionen) und Lambretta bis max. 300cm³
mit amtlicher Zulassung in verkehrs- und betriebssicherem Zustand lt. StVO.
Fahrzeuge mit "Fremdmotoren" sind nicht zugelassen." (z.B. kompletter Rotax Motor in einer Lambretta verbaut, auch wenn das Fahrzeug so zugelassen ist bzw. wurde)
Bei sichtbaren und wesentlichen technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme an der CANNONBALL VERANSTALTUNG ausgeschlossen werden.
2. Klassen:
- Klasse Racer
Einzelfahrer
Nur Classic-Scooter/Schaltroller(keine Automatikfahrzeuge zugelassen)
Automatikfahrzeuge sind nur in der Klasse 2 zugelassen.
- Klasse Trophy
Gruppenwertung
Eine Gruppe besteht aus mindestens 3 Fahrzeugen.
Automatikroller sind zugelassen, es müssen jedoch pro Gruppe mindestens zwei Schaltroller lt. Klasse 1 teilnehmen.
- Klasse Werksteam / nur Tuningshop oder Vespashop (bzw. im Auftrag eines Shops)
Fahrzeuge lt. Abs.1.
Keine Einschränkung bzgl. Einzel oder Gruppenfahrer
Der Veranstalter behält sich vor, genannte Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Weiters behält sich der Veranstalter vor, Gruppen zu streichen und zusammenzulegen.
3. Veranstaltungsspezifische Ausrüstung:
Vom Teilnehmer selbst mitzubringen ist eine Digitalkamera und eine Strassenkarte (analog oder digital).
4. Roadbook - Startnummern:
Jeder Rennstall erhält ein Roadbook (für „Klasse-Trophy“ Starter nur ein Exemplar pro Gruppe) und Startnummern für jedes Fahrzeug. Jedes Teilnehmerfahrzeug muss während der gesamten Veranstaltung an der Front links des Fahrzeuges gut sichtbar die Startnummern führen. Der Veranstalter übernimmt für unsachgemäße Anbringung keine Haftung (Lackschäden, Kratzer o.ä.). Sonstige Aufkleber jeglicher Art sind vom Veranstalter zu genehmigen. Im Roadbook ist keine detaillierte Streckenführung angegeben, nur die Ziele der
Sonderprüfungen(Details werden am Renntag bekannt gegeben) sind vermerkt.
Weitere Unterlagen zur Wegstrecke werden vom Veranstalter nicht gestellt.
5. Sonderprüfungen:
Sonderprüfungen sind von jedem Teilnehmer zu erfüllen. Nicht, bzw. falsch absolvierte Sonderprüfungen führen ausnahmslos zu einer Strafzeit von 7 Stunden. Die Sonderprüfungen werden jedem Teilnehmer am Samstag 27. Juni um 7:15 Uhr mit dem Roadbook übergeben. Der Verlust des Roadbooks hebt die Strafezeit nicht auf.
6. Wertung:
Sieger ist derjenige „RENNSTALL“ pro Klasse, der unter Einhaltung des Reglements die vorgegebene Strecke in der kürzesten Zeit absolviert. Die Gesamtzeit bzw. der Sieg ergibt sich aus der Summe von Durchhaltevermögen, Sonderprüfungen, Orientierung und nicht "nur" durch Geschwindigkeit.
Bei der Klasse-Trophy müssen alle Fahrzeuge der jeweiligen Gruppe das Ziel erreichen um gewertet zu werden, wobei die Zeit des langsamsten Gruppenfahrers für die Wertung herangezogen wird.
Die Zeitnehmung beginnt für die Klasse-Trophy mit einem Le Mans-Start um 08.00 Uhr.
Die Klasse-Racer startet ebenfalls im Le Mans-Stil um 08.15 Uhr.
Die Klasse-Werksteams startet im Anschluß.
Durch besondere Leistungen („Bonuspunkte“) kann sich der Teilnehmer Zeitgutschriften sichern.
- 1 Foto pro Rennstall mit uniformiertem Polizist auf dem Roller sitzend und mit sichtbarer Cannonball-Startnummer bringt eine Zeitgutschrift von 20 min.
- Pro Rennstall gibt es weitere 20 min. Zeitgutschrift, wenn mindestens ein Teilnehmer in einem Superheldenkostüm (bestehend aus Hose, Oberteil und Cape Das Kostüm muss eindeutig als solches erkennbar sein und während der Fahrt sichtbar getragen werden, z.B. das Cape und Kostüm Accessoires (Maske etc.) dürfen fixiert/verstaut werden um die maximale Sicherheit zu gewährleisten.) die gesamte Strecke absolviert.
7. Preisgeld:
Das Preisgeld wird in €uro ausbezahlt (Kurs: 1 €= 1,3 $).
Mindestausschüttung für die Klasse Racer: $ 666,- und für die Klasse Trophy: $ 999,-
Werksteams fahren außer Konkurrenz ohne Anspruch auf etwaige Gewinne.
Alle weiteren Infos zur Berechnung des Preisgeldes: Siehe link „HOW TO GET THE CASH“
8. Die Zeitnehmung - Auswertung:
Für die Zeitnehmung wird das Cannonball Vesparace-Team zuständig sein. Die Auswertung wird am Rennende ausgehängt, es wird aber versucht auch zwischendurch Ergebnisse auszuhängen, bzw. zu veröffentlichen.
9. Anmeldung und Nenngeld:
Die Anmeldung muss bis spätestens 4 Wochen vor Rennbeginn (30. Mai 2009) unter folgender Seite „ANMELDUNG“ erfolgen, die Zahlungsinformationen werden danach an die Teilnehmer versandt.
10. Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug € 66,- und beinhaltet:
Nenngebühr
Startnummeraufkleber
Cannonball T-Shirt
Cannonball Patch (nicht käuflich erhältlich – exklusiv nur für Teilnehmer!!)
Cannonball Aufkleber
Verpflegungsbon für die After-Race-Party
Roadbook
Teilnahme an der Verlosung von Sachpreisen (Samstag-Abendveranstaltung)
Urkunde für jeden Teilnehmer
Gratiscampen im Zielgelände
Kostenbeitrag Organisation
Die Anmeldung ist erst wirksam mit dem Eingang des Nenngeldes auf dem Konto des Veranstalters (Die Teilnehmer bekommen die Bestätigung per email zugesandt).
Die Veranstaltung wird ab einer Anzahl von mind. 30 Teilnehmern durchgeführt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Abbruch des Cannonball-Vesparace 2009 anzuordnen.
Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird das Startgeld retourniert.
Bei Nichtantritt oder Ausfall des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
11. Regelverstösse:
Das Verladen des Fahrzeuges auf einen Transporter, Anhänger oder ähnlichem ist während des Cannonball-Vesparaces ausnahmslos verboten und führt zu einer Disqualifikation. Das verwenden von Autobahnen ist untersagt!
Das Reparieren des Fahrzeuges und das Wechseln von Teilen ist erlaubt, das Chassis darf nicht getauscht werden (Rollertausch nicht erlaubt). Wir appellieren hier im an die Fairness der Teilnehmer. Es werden Kontrollen vom Veranstalter durchgeführt. Übertretungen, bzw. grob fahrlässiges Verhalten können zum Ausschluss führen. Jegliche Unsportlichkeit und jeder Verstoß gegen das Reglement führen zur sofortigen Disqualifikation des Rennstalls.
12. Kontrollen:
Es werden Kontrollen bei den Sonderprüfungen, Motorradbegleitung, Kontrollposten und eine Überwachung (Regelverstösse) durch versteckte Posten durchgeführt.
13. Fahrer- und Verkehrssicherheit:
Die Teilnehmer haben die jeweiligen Bestimmungen des österreichischen Kraftfahrgesetzes zu akzeptieren und einzuhalten. Da die gesamte Strecke auf öffentlichen, also nicht gesicherten oder abgesperrten Straßen stattfindet sind Tempolimits (insbesondere in Ortsgebieten) besonders zu beachten und einzuhalten. Bei etwaigen Verfehlungen der STVO und daraus resultierende Strafen durch Behörden ist der Fahrer selbst verantwortlich, bzw. kann vom Veranstalter verwarnt und sanktioniert werden.
Der Fahrer ist verantwortlich für die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Etwaige verursachte Sach- oder Personenschäden während der Veranstaltung sind ausschließlich vom Fahrer zu tragen. Mit der Nennung zur Veranstaltung sind die Bedingungen der Ausschreibung anerkannt und akzeptiert durch den Unterzeichner. Verbindungsetappen sind VERPFLICHTEND unter Einhaltung der Geschwindigkeitbeschränkungen zu bestreiten. Übertretungen, bzw. grob fahrlässiges Verhalten können bis zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung sein. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, das Reglement und die Ausschreibung zur Kenntnis genommen zu haben. Teamchefs, die ein Team anmelden, bestätigen ebenfalls, dass alle Teammitglieder das Reglement und die Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer und Ihre Angehörigen verzichten durch die Abgabe der Anmeldung im Schadensfall auf jedes Recht des Rückgriffs gegen den Veranstalter, den Ausrichter, deren Helfer oder Beauftragte, Städte, Gemeinden und Privatgrundbesitzer. Eine Geltendmachung von Haftungsansprüchen der Teilnehmer untereinander ist ausgeschlossen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme am Cannonball Vesparace 09 erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer muss körperlich in der Lage sein, die Strecke mit seinem Fahrzeug zu Bewältigen. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen.
Selbiges gilt auch für Unfälle gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund. Der Veranstalter und der Ausrichter übernehmen keine Haftung für Verlust oder Schaden von Wertgegenständen. Jeder Teilnehmer hat hier für ausreichenden Schutz selbst zu sorgen.
Den Haftungsausschluss erkennt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung an.
NOTFÄLLE
In Notfällen sind die Teilnehmer /-innen verpflichtet (-sollte selbstverständlich sein)
gegenseitig Hilfe zu leisten. Schwere Stürze, sonstige Notfälle bitte umgehend Rettung/Polizei melden, damit Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden
können.
GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME
Genauso wie bei der Rettung von Verletzten, sollte gegenseitige Rücksichtname
selbstverständlich sein. Ebenfalls sollte der langsamere dem Schnelleren Platz
machen. Eine Gefährdung von anderen Teilnehmern ist auszuschließen.
ABBRUCH / AUSFALL DER VERANSTALTUNG
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei sehr schlechter Witterung oder
höherer Gewalt eine Unterbrechung bzw. Abbruch des Rennes anzuordnen.
Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der
bezahlten Startgebühr. Streckenänderungen –auch kurzfristig- sind zu akzeptieren.
Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Änderungen und Anpassungen können jederzeit durch den Veranstalter getätigt werden
Bei etwaigen Detailfragen, bzw. Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Veranstalter.
Kontakt: Austrovespa, info@vesparace.at - Gerichtsstand Leibnitz |